Psychotherapie

Psychotherapie bedeutet wörtlich übersetzt „Behandlung der Seele“ bzw. Behandlung von seelischen Problemen.

Psychotherapie an sich ist die gezielte Behandlung einer psychischen Erkrankung. Die Behandlung soll die Behebung eines bestimmten Problems anstreben und somit zeitlich begrenzt sein.

Für die Behandlung stehen verschiedene Richtlinienverfahren zur Verfügung (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und analytische Psychotherapie). Die Kosten für diese Verfahren werden meist von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Ich befinde mich in der Weiterbildung im Verfahren der Verhaltenstherapie.

Verhaltenstherapie

Bei der Verhaltenstherapie handelt es sich um ein wissenschaftlich anerkanntes Richtlinienverfahren, dessen Wirksamkeit bei einer Vielzahl von psychischen Störungen und (Verhaltens-) Problemen belegt ist.

Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass bestimmte Verhaltensweisen, emotionale Reaktionen sowie Einstellungen erlernt wurden und somit auch wieder verlernt werden können.

In der verhaltenstherapeutischen Psychotherapie fokussieren wir uns sehr konkret auf Ihre aktuelle Symptomatik im Hier und Jetzt. Unter Berücksichtigung Ihrer Lebensgeschichte erarbeiten wir gemeinsam ein Erklärungsmodell für Ihre Problematik und im Anschluss entwerfe ich mit Ihnen ein individuellen Behandlungsplan, der sich nach dem aktuellen Stand der Forschung richtet.

Das therapeutische Vorgehen ist lösungsorientiert und für Sie transparent, wobei Sie meine therapeutische Unterstützung befähigen soll, schwierige Situationen zukünftig selbstständig zu bewältigen.

Weitere Fragen beantworte ich Ihnen gerne persönlich.

Ablauf

Im ersten Schritt vereinbaren wir gemeinsam einen zeitnahen Termin. Dies geschieht bei der Psychotherapie persönlich, im Coaching oder in der Beratung kann dieses persönlich sowie auch telefonisch / per Skype stattfinden. In diesem Gespräch haben Sie die Gelegenheit, mir Ihre Situation und Ihr Anliegen zu erläutern und die für Sie wichtigen Fragen zu klären. Darüber hinaus erhalten Sie von mir einen Überblick über Ablauf und Vorgehen unserer Zusammenarbeit.

Erst nach diesem Gespräch treffen Sie die Entscheidung, ob Sie sich eine Zusammenarbeit bei mir vorstellen können. Diese kann dann in der Regel zeitnah beginnen. Jedes Gespräch dauert in der Regel 50 Minuten und findet entweder telefonisch oder in der Praxis in Ibbenbüren statt. Zeitlich passe ich mich gerne an Sie an und vergebe auch Termine in den Abendstunden.

Behandlungsschwerpunkte

Ich behandele alle gängigen psychischen Störungsbilder und Problembereiche. Im Einzelnen können dies sein:

  • Affektive Störungen (z. B. Depressionen, bipolare Störungen)
  • Angststörungen (z.B. Panikattacken, isolierte Phobien, soziale Ängste, Krankheitsängste)
  • Burnoutsyndrom
  • Stress, Erschöpfungszustände, Belastungen am Arbeitsplatz und Mobbing
  • Zwangserkrankungen
  • Schlafstörungen
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Schizophrene, wahnhafte und schizoaffektive Störungen (als Ergänzung zur Pharmakotherapie)
  • Suchterkrankungen (z.B. Spiel- oder Internetsucht, Rückfallprävention bei Alkoholabhängigkeit)
  • Impulskontrollstörungen (z. B. Kleptomanie, Trichotillomanie)
  • Krisen nach belastenden Lebensereignissen (z.B. nach einer Trennung, in Sinn- oder Lebenskrisen oder im Rahmen einer Trauerbewältigung)
  • Konflikte in der Paarbeziehung
  • Reaktionen auf schwere Belastungen
  • Psychosomatische und somatoforme Beschwerden

Kosten

Gesetzlich Versicherte

Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf therapeutische Versorgung. Als Praxis in der Kassenärztlichen Vereinigung mit Arztregister-Eintrag und Zulassung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe habe ich grundsätzlich die Möglichkeit Sie über Ihre Versicherung abzurechen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen daher auch in der Regel die Kosten für Kurzzeittherapie sowie Langzeittherapie.

Privatpatienten / Beihilfe

Die meisten privaten Krankenversicherungen und auch die Beihilfestellen übernehmen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. In der Regel wird nach den ersten vier, den so genannten probatorischen Sitzungen, ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Hierzu erstelle ich einen Bericht an den zuständigen Gutachter für Psychotherapie bei der Beihilfestelle oder privaten Krankenversicherung. Der Umfang der Therapie ist jedoch von den Versicherungsbedingungen Ihrer Krankenkasse abhängig. Fragen Sie daher vor Beginn einer Therapie bei Ihrer Krankenkasse nach, in welchem Umfang die Kosten für eine Verhaltenstherapie erstattet werden.

Selbstzahler

Es besteht zudem die Möglichkeit, eine Psychotherapie privat zu bezahlen. In diesem Fall müssen Sie sich um keine Formalitäten kümmern und die Behandlung kann ohne lange Wartezeiten beginnen. Die Kosten erfragen Sie gerne telefonisch oder per Email.